1260. Juni 26. f. sabb. p. Joh. et Pauli. Ein Theil des ungarischen Heeres, der unvermuthet die March überschritten, bringt einer Abtheilung von Ottokars Armee bei Staats eine blutige Niederlage bei. Von der Hauptschuld an derselben wissen sich die schlesischen Herzoge, welche man zuerst angeklagt hatte, zu reinigen. Can. Prag. M. G. XI. 183, 84. Ueber die Schlacht selbst vergleiche noch Herm. Altah. bei Böhmer fontes II. 515 Ottokars Reimchronik c. 63, p. 71 und Lorenz Gesch. König Ottokars 196 ff. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |